Anfang nächsten Jahres steht die Auktion der 5G-Frequenzen an. Wie auch bei vorhergegangenen Netz-Generationen müssen sich die Anbieter in einem Wettbieten gegenübertreten. Nun hat die Bundesnetzagentur verschärfte Auflagen zur Auktion bekanntgegeben. In der Branche sorgt das Papier für verschiedene Emotionen.
Bereits Ende September hat SmartChecker über die kommende Frequenzvergabe im 5G-Netz berichtet. Damals wurden Stimmen aus Politik und Netzbranche laut, dass die im damaligen Entwurf festgelegten Regularien weder zeitgemäß noch der Netzstruktur zuträglich seien. Jetzt hat die Bundesnetzagentur nachgelegt und die Auflagen überarbeitet.
Durch die Verbesserungen soll die Versorgung von Haushalten in ländlichen Regionen gestärkt werden. Zudem setzen die neuen Richtlinien auf eine zügige 5G-Integration mit hohen Datengeschwindigkeiten und niedrigen Latenzzeiten.
Im konkreten sehen die neuen Auflagen folgendermaßen aus: Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und alle Schienenwege mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag mit 5G in hoher Qualität abgedeckt sein. Hohe Qualität heißt in dem Fall mindestens 100 Mbit/s Datenrate und eine maximale Latenzzeit von 10ms.
Zwei Jahre darauf sollen 2024 übrig gebliebene Bundesstraßen ebenfalls in hoher Qualität ausgestattet sein, Landes- und Staatstraßen sowie bisher nicht abgedeckte Schienenwege und Seehäfen inklusive wichtigster Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s versehen werden.
So sehen die Auflagen für bisherige Netzbetreiber aus. Neueinsteiger die erstmalig Frequenzen erwerben, erhalten einfachere Konditionen. Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur mehrere Artikel zur Förderung von Kooperationen unter den Netzbetreibern angedacht.
Durch die Verschärfungen sehen Branchenvertreter teilweise eine Behinderung des kommenden 5G-Ausbaus. Diese Meinung teilt Achim Berg, Prädident des Branchenverbandes Bitkom: „Es drohnt ein Szenario, wonach Deutschland beim 5G-Ausbau zurückgeworfen wird und international den Anschluss verliert“.
Jetzt beginnt der Bewerbungsprozess für das Vergabeverfahren im 1. Quartal 2019. Bis zum 25. November können sich Netzbetreiber und Neuinvestoren registrieren. Ob die Auflagen bis zum Finaltag am 26. November noch einmal angepasst werden, bleibt abzuwarten.