Die Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel ist praktisch – was dabei zu beachten gilt, zeigen wir euch in dieser Folge von SmartChecker TV
Die Rufnummernmitnahme muss innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung oder Auslauf des Vertrages erfolgen. Im Idealfall wird beim Kündigen direkt mit angegeben, dass man seine Rufnummer übernehmen möchte. Kein Anbieter darf dem Kunden die Rufnummernmitnahme verweigern, jedoch wird oftmals eine Servicegebühr erhoben. Im Gegenzug dazu erhält man bei vielen Anbietern eine Gutschrift, wenn man seine alte Nummer mitnimmt. In den AGBs oder FAQs des jeweiligen Anbieters kann man nachlesen, ob eine Servicegebühr erhoben wird – falls ja, sollte bei einem Prepaid-Tarif darauf geachtet werden, dass noch ausreichend Guthaben vorhanden ist. Zudem müssen Prepaid-Nutzer ein Formular ausfüllen, wodurch dem alten Anbieter die Servicegebühr zugestanden wird.
Es kommt selten vor, allerdings wird die Rufnummernmitnahme in seltenen Fällen nicht erlaubt. Deswegen ist es wichtig, dass der Nutzer sich beim neuen Anbieter vor Tarifabschluss erkundigt.
Es ist wichtig, dass die angegebenen Daten bei beiden Anbietern identisch sind. Dazu gehören Name, Adresse, Wohnort, usw. Alle Ratgeber, die bei SmartChecker TV vorgestellt werden, findet Ihr auch auf unserer Ratgeberseite. Den ausführlichen Ratgeber zum Thema Rufnummernmitnahme findet Ihr hier.