Um die Rufnummernmitnahme sollte man sich frühzeitig kümmern. Denn die so genannte Portierung, bei der die gewohnte Handynummer vom alten zum neuen Anbieter transferiert werden soll, dauert häufig länger als man meint.
Wer seinen Handyanbieter wechselt, möchte in der Regel seine Rufnummer mitnehmen. Allerdings muss die Rufnummernmitnahme innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit oder nach Kündigung beim Prepaidanbieter abgewickelt werden, sonst verfällt der Anspruch auf die Nummer. Es empfiehlt sich, schon bei der Kündigung des Vertrags anzugeben, dass die Rufnummernmitnahme gewünscht wird, und sich über die Modalitäten zu informieren.
Der alte Anbieter muss die Rufnummer freigeben, allerdings verlangen die meisten Unternehmen hier eine Gebühr von 25 Euro. Um neuen Kunden einen Kauf-Anreiz zu geben, locken viele Anbieter damit, diese Gebühr zu übernehmen oder mit einer Gutschrift zu kompensieren. Der genaue Blick auf entsprechende Angebote und die AGBs des neuen Providers kann sich hier lohnen.
Bevor man die Rufnummer eines Prepaid-Angebots mitnehmen kann, ist eine Erklärung notwendig, dass man auf das Guthaben, das sich eventuell noch auf dem Konto befindet, verzichtet. Entsprechende Formulare können auf der Webseite des Anbieters herunter geladen werden. Entscheidend ist, dass von dem Konto noch die Mitnahmegebühr abgebucht werden kann. Wenn nicht, scheitert die Portierung schon beim alten Anbieter, noch bevor die Daten zum neuen Anbieter transferiert werden. Achtung: Die Mobilfunkunternehmen sind verpflichtet, alte Rufnummern freizugeben, nicht aber, neue Rufnummern aufzunehmen. Bei manchen Prepaid-Angeboten kann es sein, dass man den neuen Prepaid-Tarif nicht mit der alten Nummer nutzen kann.
Eine weitere Stolperfalle für die Rufnummernmitnahme verbirgt sich darin, dass die hinterlegten Kundendaten beim alten und beim neuen Anbieter nicht übereinstimmen. Nur zu leicht vergisst man bei einem Umzug, dem Mobilfunkanbieter die neuen Daten mitzuteilen. Abweichungen können zu weiteren Verzögerungen bei der Portierung führen. Es reicht aber schon, dem neuen Mobilfunkunternehmen mit einem Schreiben den Grund für die abweichenden Daten zu erklären. Dann sollte der Rufnummernmitnahme nichts mehr im Wege stehen.