Das Thema Vectoring-Ausbau geht seit Wochen und Monaten durch die Medien. Wettbewerber fürchten eine Re-Monopolisierung durch die Deutsche Telekom. Heute hat die Bundesnetzagentur dem Vorhaben grünes Licht gegeben.
Die Bundesnetzagentur hat heute offiziell den Vectoring-Ausbauplänen der Deutschen Telekom zugestimmt. Mit der Vectoring-Technologie verspricht die Telekom schnelles Internet für Millionen von Haushalten. Im Detail sollen über VDSL2-Vectoring binnen weniger Jahre bis 2018 ganze sechs Millionen Haushalte mit Highspeed-Internet von bis zu 100 MBit/s im Download versorgt werden. In Rahmen der Vereinbarung wird die Telekom dabei eine Milliarde Euro in diesen Breitbandausbau investieren.
Das Thema Vectoring-Ausbau hat in den vergangenen Monaten immer wieder Schlagzeilen gemacht, weil die Konkurrenz der Telekom eine Re-Monopolisierungsgefahr durch die Telekom sieht. Der Grund dafür liegt in den mit dem Vectoring-Ausbau verbundenen technischen Erfordernissen. Mit vergleichsweise überschaubaren Aufwendungen lässt sich die Leistung der bestehenden Kupferleitungen ausweiten, so dass eine deutlich höhere Übertragungsrate möglich wird. Dafür müssen allerdings Anpassungen an den Hauptverteilerkästen vorgenommen werden. Einschränkendes Charakteristikum ist dabei die Tatsache, dass hier nur ein einzelner Anbieter operieren kann. Die Infrastruktur liegt folglich in der Hand nur eines Anbieters.
Aufgrund der Kritik der Wettbewerber hat die Bundesnetzagentur diesen gewisse Optionen eingeräumt und möchte damit eine Re-Monopolisierung durch die Deutsche Telekom verhindern. So ist es Wettbewerbern prinzipiell gestattet, ebenfalls das Vectoring durchzuführen. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Wettbewerber dem Breitbandausbau am jeweiligen Standort bereits intensiver als die Telekom gewidmet hat. Weitere Einschränkung: der Wettbewerber muss bis spätestens Mai 2016 eine bindende Ausbauerklärung einreichen. Als Alternative bleibt den Wettbewerbern auch das Anbieten eines eigenen Produktes ohne eigene Infrastruktur. Dies ist möglich, da die Telekom zur Bereitstellung eines sogenannten Vorleistungsproduktes verpflichtet ist.