Seit einiger Zeit bestehen feste Vorschriften für Roaming-Konditionen im EU-Ausland. Die bis dahin gängigen Gebühren für das Surfen innerhalb der EU wurden abgeschafft. Seitdem gelten die normalen Tarifleistungen auch außerhalb deutscher Grenzen. Allerdings sind Telefonate von Deutschland aus ins EU-Ausland immer noch vergleichsweise teuer. Nun will die EU auch für Anrufe und SMS in andere Länder eine feste Regulierung durchsetzen.
Ähnlich wie beim Roaming bekommen Anrufe und SMS in andere EU-Länder nun auch eine festgelegte Maximalsumme: Telefonate dürfen nicht mehr als 19 Cent die Minute kosten, Kurznachrichten werden mit höchstens 6 Cent berechnet. Auf diese Konditionen haben sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament nun geeinigt. Dieser Kompromiss wurde beschlossen, nachdem das Parlament zunächst auf einen kompletten Wegfall von Zusatzkosten gedrängt hatte.
Bereits seit Sommer 2017 können Handy-User ihre normalen Tarifkonditionen auch im EU-Ausland nutzen, falls kein spezielles Auslands-Paket gebucht wurde. Nachdem die Zusatzgebühren Jahr für Jahr verringert wurden, ist die Abschaffung mit dem 15. Juni 2017 offiziell in Kraft getreten. Dadurch können Nutzer z.B. bei Urlauben auf ihren normalen Tarif zurückgreifen, ohne sich um teure Aufschläge zu sorgen. Vorher mussten hohe Kosten in Form von Einzelabrechnungen oder preisintensiven Auslands-Paketen in Kauf genommen werden.
Ab dem 15. Mai 2019 sollen auch Telefonate und SMS von einem ins andere EU-Ausland günstiger ausfallen. Denn hier verstecken sich oftmals unbekannte Gebühren, die bei längeren Telefonaten schnell mehrere Euro erreichen können. Eine feste Regelung auf 19 Cent pro Gesprächsminute und 6 Cent pro SMS sollen diese Kostenfallen verhindern. Ein kompletter Wegfall der Gebühren wurde nicht erreicht, könnte in Zukunft aber noch umgesetzt werden.
Die Einigung der Mitgliedsstaaten umfasst außerdem eine Reform zur Förderung der Infrastruktur, um den internationalen Weg für die 5G-Technologie zu ebnen. Bis 2020 sollen Frequenzen für das kommende Mobilfunknetz verfügbar sein und an Mobilfunkbetreiber vergeben werden. Die entsprechenden Verträge sollen eine Laufzeit von 20 Jahren Laufzeit betragen.