Seit dem 15. Juni 2017 gelten in der EU neue Gesetze für internationales Roaming. Tarifleistungen für Telefonate, SMS und mobiles Datenvolumen können nun auch im europäischen Ausland genutzt werden – ohne zusätzliche Roaming-Gebühren. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und wichtige Rahmenbedingungen, die Nutzer vor dem nächsten Urlaub unbedingt kennen sollten.
Bereits 2007 wurde die erste Roaming-Verordnung in Kraft gesetzt. Damals wurde die erste Höchstgrenze für Roaming-Gebühren festgelegt – seitdem wurde diese jährlich immer weiter herabgesetzt. Während die Obergrenze 2007 noch 0,49 Euro pro Minute für abgehende Anrufe betrug, waren es 2014 bereits 0,19 Euro. Ganze 10 Jahre nach der ersten Endkundenhöchstgelte wurden Roaming-Gebühren nun komplett abgeschafft und das Roam-Like-At-Home-Prinzip eingeführt: Telefonie, SMS und mobiles Surfen sind im EU-Ausland zu Inlandskonditionen möglich.
Damit die neuen Regularien nicht missbraucht werden, und Nutzer z.B. im Ausland eine besonders günstige SIM-Karte erwerben um damit dauerhaft in einem anderen Land telefonieren, simsen und surfen zu können, wurde mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren auch die Fair-Use-Grenze eingeführt. Registriert ein Mobilfunkanbieter, dass ein Tarif missbräuchlich genutzt wird, darf er zusätzliche Aufschläge für Telefonate, SMS und mobiles Datenvolumen fordern. Auch bei Tarifen ohne begrenztem Datenvolumen werden ab einer bestimmten Datenmenge Aufschläge fällig. Die zusätzlichen Entgelte dürfen allerdings nicht höher sein als die von der EU-Kommission festgelegten Obergrenzen (bis 01.01.2018: 3,2 ct/Min; 1 ct/SMS; pro GB 7,70 Euro). Wie hoch die Aufschläge sind und welchen Umfang die Fair-Use-Grenze beinhaltet, ist im Zweifelsfall beim eigenen Mobilfunkanbieter zu erfahren.
Für die Roaming-Regularien gibt es einige Besonderheiten, welche es als Urlauber definitiv zu beachten gilt. Denn das Roam-Like-At-Home-Prinzip gilt längst nicht europaweit: Nicht EU-Staaten wie die Schweiz und Andorra sind von der Gebühren-Freiheit ausgenommen. Hier gelten weiterhin die alten Auslandskonditionen des jeweiligen Mobilfunkanbieters. Gleichzeitig gilt dieses Prinzip nicht überall, denn Norwegen, Liechtenstein und Island sind als Nicht-EU-Mitglieder trotzdem im Umfang der neuen Roaming-Regeln inbegriffen. Eine weitere Besonderheit sind der Netzempfang zu Wasser und in der Luft – auch wenn es sich um europäischen Raum handelt, nur landgestützte Mobilfunkverbindungen werden bei der Roaming-Freiheit berücksichtigt. Wer z.B. eine Kreuzfahrt durch Europa unternimmt, sollte sich vorher genau informieren, wie die Preise des Mobilfunkanbieters ausgelegt sind.
Grundsätzlich verlieren Roaming-Pakete nun natürlich an Stellenwert. Jedoch machen diese zusätzlichen Tarifinhalte je nach Art des Auslandsaufenthalts durchaus noch Sinn. Da die neuen Regeln nicht in der Schweiz gelten, sind Auslands-Pakete für Alpen-Urlauber oder beruflich mit der Schweiz verknüpfte Nutzer weiterhin interessant: Oftmals können diese Pakete auch hier genutzt werden. Im Einzelfall einfach beim Anbieter nachfragen, ob das jeweilige Paket auch die Verwendung im schweizer Raum abdeckt.
Die neuen Roaming-Regeln gelten nicht nur für Vertragstarife, sondern auch für alle Prepaid-Angebote. Hier sollten Nutzer allerdings darauf achten, dass für mobile Datennutzung auch ein ausreichendes Kontingent an Daten zu Verfügung steht. Handelt es sich um einen Tarif ohne Inklusivvolumen, werden durch den Anbieter bei Nutzung des mobilen Datennetzes zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt (max. 7,70 € pro GB).