Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, fordert im Bundestag eine Erhöhung der Gewährleistung hochwertiger Produkte. Dabei sind auch Smartphones, Tablets und weitere kostspielige Hardware inbegriffen.
Derzeit gilt in Deutschland eine einheitliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Wenn der gekaufte Artikel innerhalb der ersten sechs Monate defekt ist, steht der Hersteller automatisch in der Pflicht das Produkt zu ersetzen – danach muss ein Nachweis erbracht werden. Innerhalb dieser zwei Jahre zeigen sich die meisten Hersteller jedoch kulant und kommen der Ersatz- bzw. Reparaturpflicht schnell nach.
Eine Änderung der aktuellen Gesetze schlägt Christine Lambrecht (SPD), aktuelle Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, vor. Pauschal soll die Gewährleistung um ein Jahr erweitert werden, zudem soll etwa bei Autos und hochpreisigen elektronischen Waren, wie z.B. Smartphones oder Tablets, eine Gewährleistung anhand der erwarteten Lebensdauer ermittelt werden. Wie hoch die Gewährleistung bei neuen Smartphones ausfallen könnte, ist im Vorschlag nicht genauer bestimmt worden. Die längere Gewährleistung könnte für die verschiedenen Hersteller auch ein wirtschaftliches Motiv sein, langlebigere Produkte zu fabrizieren. „Damit würden wir einer Wegwerf-Mentalität entgegentreten und eine moderne, nahhaltige Kreislaufschafts stärken“, so die Ministerin.
Gleichgesinnte findet Lambrecht unter anderem im Chef der Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. „Längere Gewährleistungsfristen erhöhen natürlich den Druck auf die Wirtschaft, wirklich Qualität zu produzieren“, merkt er gegenüber der dpa an. Der Wunsch, mit einem entsprechend angepassten Konsum einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu liefern, sei in der Bevölkerung breit vertreten. „Erstens, weil wir sehen, welches Müllaufkommen wir produzieren. Zweitens, weil es schlicht eine Kostenbelastung ist, wenn Dinge, die ich gekauft habe, zu schnell kaputt gehen.“ Eine Änderung der Gewährleistungsbedingungen hätten nach Müller auch Auswirkungen auf die Sicherheit am Gebrauchtmarkt: „Das Ding ist nicht nach anderthalb, zwei Jahren defekt.“
Der Gedanke liegt nahe, dass eine verlängerte Gewährleistungsfrist teurere Preise nach sich zieht. Müller meint, dieses Argument hat wenig Gewichtung. Einem Gutachten zufolge werden Elektrogeräte in anderen EU-Ländern mit längeren Fristen nicht teurer gelistet als in Deutschland.