Die Deutsche Telekom muss nun ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (Kvz) grundsätzlich gewähren, kann diesen aber unter bestimmten Bedingungen auch verweigern. Eine Zugangsverweigerung kann dann gegeben werden, wenn in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz besteht. In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom hingegen keinem Wettbewerber den Zugang zur Kvz-TAL für VDSL verweigern.
Bis Ende 2016 keine Änderung im Bestandsschutz
Für bereits erschlossene Kabelverzweiger ändert sich für die Wettbewerber zunächst nichts. Erst ab 2017 können diese von der Telekom verpflichtet werden Vectoring einzusetzen und Bitstream anzubieten. Falls dem Wunsch nicht nachgekommen wird, kann die Telekom den Wettbewerbern den Zugang zum Kabelverzweiger kündigen. Der Entscheidungsentwurf wurde auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Bis zum 10. Mai besteht für interessierte Parteien die Möglichkeit schriftlich Stellungen zu nehmen. Danach wird der Entwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, die dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen können. Falls kein Einspruch eingelegt wird, kann die Entscheidung endgültig in Kraft treten.
Reaktion der Telekom
Die Telekom ist erfreut über die Einwilligung der Bundesnetzagentur für den Einsatz von Vectoring in Deutschland. Man würde diese Entscheidung als eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Investitionen in neue hochleistungsfähige Breitbandnetze sehen, so die Deutsche Telekom. Mit VDSL Vectoring soll eine Erweiterung des bisherigen VDSL-Standards ermöglicht werden. So können Netzbetreiber Anschlüsse mit bis zu 100 MBit/s im Down- und 40 MBit/s im Upstream anbieten. Mit dem Einsatz dieser Technik will die Telekom nun ihr VDSL-Netz deutlich ausbauen.