Auf die Bedenken des Bundeskartellamts will Kabel Deutschland Stellung nehmen und anschließend prüfen welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um jegliche Bedenken auszuräumen. In naher Zukunft will Kabel Deutschland dementsprechend dem Bundeskartellamt einen Vorschlag unterbreiten.
Übernahme verspricht Vorteile für Kabel Deutschland
Dem Zusammenschluss mit Tele-Columbus steht Kabel Deutschland positiv gegenüber. Die Übernahme wird nach Aussagen des Anbieters Vorteile für den Wettbewerb und die Kunden generieren. Rund 880 000 Haushalte im Osten von Deutschland sowie in Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen könnten so auf die schnellen Internet-Anschlüsse über das TV-Kabel von Kabel Deutschland zurückgreifen. Dadurch entstände eine größere Auswahlmöglichkeit an Kabelnetzbetreibern, was sich in einem steigendem Wettbewerb widerspiegeln würde, so Kabel Deutschland. Die Übernahme für Tele-Columbus wird etwa 600 Millionen Euro kosten und die Anzahl der zu versorgenden Kunden beträgt 1,7 Millionen.
Neue Konkurrenz für Unitymedia Kabel BW
Für Unitymedia würde Kabel Deutschland besonders in Nordreihen-Westfalen und Hessen eine neue Konkurrenz bedeuten. Einen solchen Zusammenschluss hat Unitymedia bereits mit Liberty Global hinter sich. Es handelt es sich dabei um den Kabel-Internet-Anbieter Kabel BW, der Haushalte in Baden-Württemberg mit der DSL-Alternative versorgt. Die jetzige Marke Unitymedia Kabel BW findet hier ihren Ursprung. Trotzdem werden weiterhin unter den einzelnen Markennamen die Kabel-Tarife und Kabelanschlüsse angeboten.
Bundeskartellamt hat Bedenken
Ermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass sich die Kabelnetze von Tele-Columbus häufig mit den Netzen der anderen Wettbewerber überschneiden, besonders mit denen von Kabel Deutschland. Dementsprechend würde ein Zusammenschluss der beiden Kabelnetzbetreibern dazu führen, dass ein Teil des Wettbewerbs entfallen würde. Bisherige Analysen haben bislang ergeben, dass die positiven Effekte des Zusammenschlusses die negativen wettbewerblichen Auswirkungen kompensieren würden, so das Bundeskartellamt. Die Frist für die endgültige Entscheidung soll am 16.Januar 2013 ablaufen.