Vor dem Hintergrund des momentan andauernden Verfahrens im Bundesfinanzhof, bleibt es fraglich, ob günstige Smartphones als Beigabe zu einem Mobilfunkvertrag vor dem Aus stehen. Bislang mussten die Verbraucher keine oder nur eine sehr geringe Umsatzsteuer in Bezug auf das Smartphone zahlen. Nun ist das Finanzamt aber der Ansicht, dass die Umsatzsteuer auf den Einkaufpreis des Handys bezahlt werden müsse.
Provisionen subventionieren Handys
Die Händler erhalten für jede Vermittlungsleistung eine Provision. Diese Provision wird dann häufig benutzt, um dem Kunden ein Handy oder Smartphone für einen vergünstigten Preis zu verkaufen. Das Handy wird also umsonst oder für wenig Geld an den Kunden gebracht. Bislang ist dieser Vorgang steuerfrei, so das Handelsblatt. Ab sofort wird jedoch diskutiert, ob die Mobilfunker anstelle der Händler die Steuer abführen müssen, indem die geltend gemachte Vorsteuer in der Höhe gekürzt wird, in der die Provision als Subvention für das Smartphone genutzt wird.
Mögliche Steuernachzahlung
Es ist zu vermuten, dass mögliche Nachzahlungen der Netzbetreiber an den Kunden weitergereicht werden. Für betroffene Händler könnte die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein, da das Finanzamt bei offenen Steuerbescheiden noch Nachforderungen geltend machen kann. Davon seien üblicherweise die letzten drei bis sechs Jahre betroffen. Das Urteil des Bundesfinanzhofes wird erst für Anfang 2014 erwartet. Bis dahin kann sich die Branche nun auf die möglichen Folgen vorbereiten. Das Handelsblatt schreibt weiterhin, dass die Deutsche Telekom, wie auch andere Mobilfunker, sich relativ gelassen geben und das Urteil abwarten wollen.