Brüssel (SCM). Gemäß der EU-Roaming Verordnung werden ab dem 1. Juli 2011 die Preise für Roaming-Telefonate in der EU gesenkt.
Seit heute gelten in der EU neue Vorgaben für die anfallenden Roaming-Gebühren im Ausland. EU-Mobilfunkbetreiber müssen die Tarife von derzeit 39 Cent auf mindestens 35 Cent für ausgehende Anrufe und von 15 Cent auf mindestens 11 Cent für eingehende Anrufe senken. Durch diese Verordnung möchte die EU gegen den ihrer Ansicht nach fehlenden Wettbewerb auf dem Roamingmärkten vorgehen. Am Donnerstag forderte EU-Medienkommissarin Neelie Kroes hierzu einen „dauerhaft strukturellen Lösungsansatz.“
Die Kommission will in den kommenden Wochen weiterhin einen verstärkten Fokus auf die Senkung der Obergrenze für mobile Internetnutzung im EU-Ausland legen. Aufgrund geltender Vorschriften wird zunächst aber nur die Preisobergrenze für Roaming-Telefonate ab dem 1 Juli 2011 fest sinken.
Die EU Kommission führte schon 2007 erste Roaming-Preisobergrenzen ein mit dem Ziel den Unterschied der Roaming-Kosten für alle EU-Bürger von denen im Inland weitgehend zu minimieren.