Hinzu kommt, dass die Herausgabe von Zugangsdaten für mögliche alternative Hardware in vielen Fällen verweigert wird.
Hardware Hersteller, Kunden und die Bundesnetzagentur verfolgen diesen sogenannten Routerzwang nun schon eine ganze Weile mit großem Beunruhigen.
Ist der Routerzwang erlaubt?
Fraglich ist, ob eine feste Bindung an eine Hardware überhaupt rechtlich erlaubt ist. Das Gesetz schreibt vor, dass die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle aus technischen Gründen nicht verweigern dürfen (FTEG, Paragraph 11, Abs.3). In der Praxis stellt sich die Situation jedoch etwas anders dar. So erklärte die BNetzA am Anfang des Jahres, dass die Entscheidung, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handele, bei den Anbietern liegt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Anbieter auch die Zugangsdaten zur Einrichtung eines alternativen Router nicht herausgeben müssen. Weiterhin wurde erklärt, dass nur die vertraglich vereinbarten Dienste durch den Netzbetreiber angeboten werden müssen.
Vorteile des Routerzwang
Bei einer Bereitstellung des Routers vom DSL-Anbieter erfolgt die Einrichtung meist vollautomatisch über einen Installationscode. Die detaillierten Zugangsdaten erhält der Kunde daher nicht. Diese Art der Router – Installation ist für den Endnutzer sehr einfach und bequem. Aber auch für den Provider gibt es durch die Beschränkung auf bestimmte Router ein paar Vorteile. Mitarbeiter des Supports müssen so nur auf eine kleinere Auswahl von Router-Modellen geschult werden. Auch besteht oftmals die Möglichkeit anhand eines Diagnose-Tools im Problemfall eine genauere Analyse des Fehlers zu bekommen.
Router-Hersteller sind wenig begeistert
Der Berliner Router – Hersteller AVM zeigt sich von den Untersuchungsergebnissen der BNetzA nur wenig begeistert. Die feste Bindung an einen vorgesehenen Router verringere Innovation, da es auch keinen Wettbewerb mehr um das beste Endgerät gebe, so der Router-Hersteller. Auch für die Kunden sieht dieser erhebliche Nachteile. Durch die Routerbindung würden diese die Möglichkeit verlieren ihr Endgerät nach eigenen Ansprüchen auszuwählen. Als Beispiel wird der Handy-Markt genannt. Die Entwicklung von Smartphones wäre hier niemals so weit fortgeschritten, wenn der Nutzer bei Abschluss eines Vertrages vom Anbieter auf ein vorgegebenes Handy beschränkt wäre, so der Hersteller AVM.