Rechtsstreit: Apple muss Qualcomm Milliarden zahlen

Eine langfristige Patent-Streitigkeit findet ihr Ende.

Patent-Streitigkeiten sind im Mobilfunk-Business keine Seltenheit. So wird jetzt Apple zur Kasse gebeten: Vor zwei Wochen wurde die Einigung zwischen dem iPhone-Produzenten und Chip-Hersteller Qualcomm vermeldet. Bis zu 4,7 Milliarden Dollar muss das Unternehmen aus Kalifornien zahlen.

Fehde hält seit 2017 an

Apple hat vor zwei Jahren sämtliche Zahlungen an Qualcomm eingestellt – als Begründung dafür gab der Konzern überzogene Lizenzgebühren und unfaire Wettbewerbsführung an. Daraufhin brachte Qualcomm die Beschwerde vor, dass Apple in iPhones und iPads Technik nutzt, für die keine Patentlizenzen gezahlt werden. Als Konsequenz bezog Apple für die jüngsten iPhone-Generationen Chips von Intel. Die entstandenen Verluste seitens Qualcomm werden auf insgesamt 7 Milliarden Dollar inklusiver Zinsen beziffert.

Qualcomm: Rückgängiger Smartphone-Markt

Der Chip-Hersteller rechnet abzüglich der Apple-Zahlungen mit einem negativen Geschäftsjahr. Laut des Unternehmens liegt das vor allem an dem rückläufigen Smartphone-Absatz auf dem Weltmarkt. Die Datenforscher von IDC geben an, dass allein im vergangenen Quartal ein Verkaufseinbruch von 6,6 Prozent zu verzeichnen ist.

Der Umsatz der Firma sank im Jahresvergleich um 5 Prozent auf 5 Milliarden Dollar, allerdings konnte der Gewinn mit 663 Millionen Dollar dank niedriger Ausgaben sogar verdoppelt werden.

2019: Kommendes Geschäft ungewiss

Apple wird frühestens erst im kommenden Jahr wieder als potenzieller Chip-Käufer in Erscheinung treten. Mit Huawei hatte Qualcomm im letzten Quartal noch einen Patentvertrag über 150 Milliarden Dollar abgeschlossen, allerdings besteht mit dem chinesischen Smartphone-Riesen kein langfristiges Geschäftsmodell.

Nicht die letzte Gerichtsverhandlung

Nach dem Apple-Streit hat Qualcomm noch weitere Gerichtssorgen: Die US-Handelsbehörde FTC wirft dem Unternehmen unlauteren Wettbewerb vor. Die Anklage lautet, dass Qualcomm Patentlizenz-Pakete als Voraussetzungen für Chiplieferungen einfordert. Das Urteil zu diesem Rechtsstreit steht allerdings noch aus.