In unserem Nachbarland hat die niederländische Verbraucherbehörde ACM Tarifportfolios der Anbieter genau unter die Lupe genommen. Mehrere Unternehmen wurden danach zur Kasse gebeten.
Widersprüchliche Texte im Kleingedruckten und falsche Kundeninformationen – durch diese Taten mussten Mobilfunkanbieter in den Niederlanden jetzt ordentlich zahlen. Insgesamt 13,2 Millionen Euro Strafzahlungen müssen die vier führenden Betreibern leisten, berichtet die holländische NL Times auf ihrer Website.
Die höchste Summe muss die deutsche Telekom-Tochter T-Mobile NL zahlen: ganze 3,9 Millionen Euro werden in die Staatskassen gespült. Auf Platz 2 des Sünderrankings befindet sich die früher noch staatlich geführte KPN (3,5 Millionen Euro), dicht gefolgt von Vodafone NL, die 3,1 Millionen Euro zahlen müssen. Tele2, ein schwedischer Anbieter der auch in den Niederlanden vertreten ist, bekommt 2,7 Millionen Euro in Rechnung gestellt.
ACM setzt bei der Strafzusammenstellung erstmalig auf den Jahresumsatz. Die Behörde kann entweder eine Zahlung von maximal 900.000 Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes verhängen – in diesem Fall war die Summe bei allen Schuldigen beim zweiten Verfahren deutlich höher.
Allen vier Anbietern wurde z.B. vorgeworfen, einmalige Kosten wie den Anschlusspreis nicht korrekt darzustellen. Dadurch soll Interessenten günstigere Angebote angezeigt worden sein, als sie letztendlich waren.
Zudem traten Irreführungen hinsichtlich des Begriffs „Flatrates“ auf. T-Mobile NL und Tele2 warben mit unbegrenzten Datentarifen – diese gelten aber nur im Inland. „Wenn sich EU-Mobilfunkkunden in einem Mitgliedsstaat aufhalten, sollen ihre inländischen Mobilfunktarife so gültig bleiben, als ob sie sich in ihrem Heimatstaat befänden“, urteilt die Verbraucherbehörde ACM. KPN hingegen hatte „echte Flatrates“ mit Begrenzung von Telefonie- und SMS-Kontingent im Angebot.
Bei Vodafone NL kam ein weiterer Kritikpunkt zu Tage: Hier wurde mit 5 Euro Tarifrabatt in Verbindung mit einem subventionierten Smartphone geworben. Bei Abschluss des Vertrags kam heraus, dass dieser Rabatt nur gilt, wenn der Interessent schon Kunde des TV-Kabelanbieters Ziggo ist.