Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dass Deutschland-Chef Niek Jan van Damme bei einem Treffen in der Bundesnetzagentur erklärt, sie seien zu Kompromissen bereit. Da technisch gesehen beim VDSL2-Vectoring das Entbündeln der Teilnehmeranschlussleitung am Kabelverzweiger nicht mehr möglich ist, verlangt die Telekom eine Änderung der Regulierungsbestimmungen, die bisher für den Wettbewerb galten.
Reaktion der Bundesnetzagentur
Es bleibt zweifelhaft, dass die Bundesnetzagentur die von der Deutschen Telekom gewünschten Marktregeln ändert. Behördenpräsident Jochen Homann äußerte sich der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wie folgt: “Ein Grundprinzip der bisherigen Regulierung des Telekommunikationsmarktes wurde infrage gestellt, man könne sich aber auch andere Lösungen vorstellen, als die letzte Meile vollständig für den Wettbewerb zu sperren”. Bisher hat die Deutsche Telekom lediglich einen Bestandsschutz für Schaltkästen angeboten, die Wettbewerber bereits mit eigenen Leitungen erschlossen haben. Nach Angaben des Telekom Sprechers sei es aber nun auch vorstellbar, dass die Wettbewerber über den Bestandsschutz hinaus auch neue Kabelverzweiger erschließen können. Eine Grundvoraussetzung hierfür wäre allerdings, dass auch die Wettbewerber einen offenen Nutzzugang ermöglichen. Noch vor Weihnachten will die Telekom nun einen offiziellen Antrag bei der Bundesnetzagentur einreichen, der die Bedingungen für das Vectoring klären soll.
Stellungnahme der Telekommunikationsverbände
In einem veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier vertreten die Telekommunikationsverbände Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) die Auffassung, dass Vectoring seine Potenziale am besten entfalten kann, wenn die neue Technologie von allen Markteilnehmern eingesetzt werden kann. Weiterhin erwarten die Verbände von der Bundesnetzagentur Transparenz hinsichtlich der technischen Prüfergebnisse.