Google: EU-Kartellamt prüft App-Geschäftspraxis

Dem Konzernriesen drohen hohe Strafzahlungen

Wer ein Android-Smartphone kauft, bekommt vorinstalliert auch diverse Google-Apps mitgeliefert: Googles eigener Web-Browser Chrome, die Google Sprachsuche oder auch der beliebten Kartendienst Google Maps ist mit dabei. Da der Software-Gigant die entsprechenden Smartphonehersteller quasi zur Vorinstallation zwingt, prüft das EU-Kartellamt jetzt die Situation.

Ohne Apps keine Zugriffsrechte

Smartphoneproduzenten wie Samsung, HTC oder Huawei liefern ihre Smartphones und Tablets mit vorinstallierten Google-Apps aus. Allerdings geschieht das in den meisten Fällen wohl weniger freiwillig: Implementieren die Anbieter die Apps nicht, so droht eine Sperre für den Google Play Store. Die Nutzer der entsprechenden Geräte könnten dann nicht mehr auf den populären App-Store zugreifen. In dem Store werden zentral alle Android-Apps vertrieben und stehen zum Download bereit – inklusive Bewertungs- und Beliebtheitsangaben.

Unfaire Voraussetzungen

Daraus resultieren laut EU-Wettbewerbskommissionärin Margrethe Vestager unverhältnismäßige Vorteile für Google. Die Technikhersteller mit Android-Anbindung seien zu Vorinstallationen gezwungen, um keinen drastischen Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Außerdem sichere sich der Mega-Konzern so auf unfairem Wege seine Vorherrschaft auf dem internationalen Markt.

Mögliche Konsequenzen

Google drohen nun Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Es wäre nicht das erste Mal dass die EU-Kommission das Unternehmen zur Kasse bittet: Bereits im letzten Jahr wurden 2,42 Milliarden Euro fällig, weil Google eigene Shopping-Ergebnisse in der Online-Suche bevorzugte. Die zuständige Behörde wird zudem auf eine Änderung der bisherigen Bedingungen bestehen. Hier könnte Google den Vorinstallations-Zwang entweder komplett aufheben oder dafür sorgen, dass z.B. beim erstmaligen Gerätestart anstelle des Chrome-Browsers direkte Alternativen ausgewählt werden können.