EU-Regel: Kommt der wechselbare Akku ab 2027?

Verpflichtend: Austauschbare Smartphone-Akkus werden zur EU-Norm

Die durch EU-Kommission bereits seit 2023 diskutierten Regelungen zur Reparierbarkeit von Smartphones treten in naher Zukunft in Kraft. Ab 2027 werden die neuen Bestimmungen umgesetzt. Allerdings mit Ausnahmeregelungen, die echte austauschbare Akkus wohl Wunschdenken bleiben lassen.

Neue Bestimmungen mit Schlupflöchern

Ab dem 18. Februar 2027 gilt grundsätzlich: Batterien von Smartphones, Tablets und Wearables müssen so konstruiert sein, dass sie vom Nutzer ohne Spezialwerkzeug entnommen und ausgetauscht werden können. Ersatzbatterien müssen Kunden durch den Hersteller mindestens fünf Jahre lang (nach dem Verkauf des jeweils letzten Modells) erwerben können. Außerdem sollen die Marken Werkzeuge, die für den Austausch nötig sind, direkt der Verpackung beilegen. Was nach einer nutzerfreundlichen Lösung klingt, wird so wohl kaum Wirklichkeit werden.

Akku-Sonderregeln: Ladezyklen und IP67-Zertifikate

Der Knackpunkt liegt in den Details. Zwei Ausnahmeregelungen lassen zu, dass die neue Verordnung nicht beachtet werden muss. Allerdings müssen beide Bedingungen erfüllt werden, um eine Ausnahme zu gewährleisten. Zum einen können Hersteller auf die Austauschbarkeit verzichten, wenn der verbaute Akku nach 1000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität aufweist. Apple und Samsung geben bereits an, diese Werte für ihre Top-Modelle einhalten zu können.

Die zweite Sonderregel ist für die Hersteller noch einfacher umzusetzen. Geräte mit IP67-Zertifizierung (oder höher), also einem Spritzwasserschutz, sind ebenfalls ausgenommen. Da die meisten neuen Geräte eine solche Zertifizierung vorweisen, werden die Produzenten somit streng genommen kaum zum Handeln gezwungen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Auch wenn die Hersteller nicht umgehend ins Schwitzen kommen, setzt die EU ein wichtiges Zeichen für die Reparierbarkeit von Endgeräten. Die verpflichtende Zurverfügungstellung von Ersatzteilen ist nötig, um den Austausch über Jahre zu gewährleisten. Hier spricht die EU insbesondere von „angemessenen und nichtdiskriminierender“ Preisgestaltung – es bleibt abzuwarten zu welchen Summen die Marken ihre Akkus, Schrauben und Co. anbieten werden.