Der Rundfunkstaatsvertrag gilt seit Anfang der 90er Jahre. Inzwischen gibt es im Internet immer mehr Plattformen, die nicht nur eigene Inhalte produzieren, sondern auch auf bestehende zurückgreifen. Da sich der Rundfunkstaatsvertrag nur mit Radio und TV befasst, bedarf es einer Reformation.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich zusammengesetzt und innerhalb einer Konferenz einen ersten Vertragsentwurf hervorgebracht. Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, nannte das Ergebnis einen „Meilenstein“. Im Gegensatz zum Rundfunkstaatsvertrag werden auch moderne Ausstrahlungsmedien wie z.B. Live-Streaming Plattformen abgedeckt.
Weitere Details des Vertrages gehen aus früheren Entwürfen hervor. So soll z.B. das leichte Auffinden von Inhalten mit gesellschaftlichem Mehrwert bei Smart-TVs oder Streaming-Plattformen enthalten sein. Außerdem sollen die Hürden des Zulassungsverfahrens für Rundfunk erleichtert werden.
Der Medienstaatsvertrag wird von der Regierung vorangetrieben, da der 1991 entworfene Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr zeitgemäß ist. Dieser bezieht sich nur auf das duale Rundfunksystem, bestehend aus privaten und öffentlichen Radio- und TV-Sendern. Der neue Vertrag wird dazu viele der digitalen Vertriebsplattformen beinhalten, welche sich in den letzten Jahren entwickelt haben.
Der Vertrag wird frühestens im Herbst 2020 in Kraft treten. Zunächst müssen Landtage unterrichtet sowie die Schrift der Europäischen Kommission präsentiert werden. Danach könnte die Unterzeichnung im Frühjahr 2020 erfolgen.