Bundesnetzagentur überprüft Routerzwang

Die Bundesnetzagentur geht nach langem Zögern das Problem des Routerzwangs an und beginnt öffentliche Befragung.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur bestätigte, dass eine Befragung zum Routerzwang begonnen hat. So können Stellungnahmen bis zum 6. November 2013 abgegeben werden.

Grundlage des Routerzwangs

Laut Gesetz können Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router zu benutzen. So wird der Routerzwang durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt beziehungsweise vom Betreiber fernkonfiguriert wurden. Bisher erklärten die Behörden, dass es keine klare Definition vom Gesetzgeber gibt inwiefern welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Nutzers verbinden würden. Somit sei die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber überlassen.

Endnutzer befürchten durch den Routerzwang einen Zugriff auf private Daten und insgesamt Veränderungen an der Firmware der Boxen. Der Endnutzer würde dann die Funktionsherrschaft über die gegebene Infrastruktur verlieren.

Zugriff auf privates LAN

Eine erste Reaktion zur Befragung der Bundesnetzagentur kam von der Fee Software Foundation Europe. Es heißt: "ISPs bündeln Router mit ihren Angeboten und streben danach, dauerhaft diese IT-Geräte zu kontrollieren. Daher sind die Router dafür ausgerichtet, das zu machen, was der ISP möchte, aber nicht zwangsläufig an den Interessen der Benutzer. Durch die Kontrolle der Router haben ISPs und Hersteller die Möglichkeit, auf die privaten Netzwerke hinter den Routern zuzugreifen. Dies ist kein theoretisches Problem: Die Router sind meist so konfiguriert, dass nur noch der Hersteller oder ISP diese konfigurieren kann. Damit hat dieser auch uneingeschränkten Zugriff in das eigentlich private Heimnetzwerk des Kunden". Somit würden Routerhersteller und Internet Service Provider also gemeinsam eine Monokultur errichten, die nachteilig für den Nutzer sei.