Ab dem 2. Mai will die Deutsche Telekom eine Obergrenze für den monatlichen Datenverkehr bei Festnetz-Flatrates festlegen.
Wird diese überschritten, kann die Telekom die Geschwindigkeit drosseln. Nach derzeitigen Planungen soll die Drosselung technisch ab 2016 umgesetzt werden. Um Transparenz und Netzneutralität zu wahren, soll die Bundesnetzagentur nun prüfen, ob regulatorisches Handeln erforderlich ist.
Reaktion der Deutschen Telekom
Von Seiten der Deutschen Telekom wurde der Vorwurf einer möglichen Verletzung der Netzneutralität zurückgewiesen. Telekom-Chef René Obermann erklärt weiterhin, dass der Begriff um die Netzneutralität missbraucht würde, um einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren. Dies würde aber langfristig nicht funktionieren, da die Netze immer mehr ausgelastet werden und zuerst Milliardeninvestitionen in den Betrieb der Netze zu erbringen sei.
Andauernder Streit um Kosten
Der Streit um die Kosten zwischen Politik und Telekom-Branche zieht sich schon seit einigen Jahren. Die Telekom hofft, dass ihre Branche in Zukunft weniger streng reguliert wird, stößt damit aber größtenteils auf Ablehnung. Über den Streit um die notwendigen Investitionen und ihre Refinanzierung hinaus führt die Flatrate-Kappung auch zum Umbau der Telekom in einen Universaldienstleiter für Infrastruktur und Inhalte, weil mit der Drosselung die Priorisierung der eigenen Dienste und der Angebote von Partnern verbunden ist. Hierdurch soll die Netzneutralität verletzt werden, die ansonsten den unterschiedslosen Transport aller Daten nach dem Best-Effort-Prinzip ermöglicht hat.
Weitere Kritik an Telekom
Ein weiterer Kritikpunkt an der Telekom sei die Aussage, dass nur Neukunden von der Umstellung der AGB auf die Tarife mit Flatrate-Kappung betroffen seien. Richtig ist jedoch, dass bei einer automatischen Vertragsverlängerung Telekom-Kunden keine Drosselung ihres DSL-Anschlusses befürchten müssen. In der Regel verlängern sich Flatrate-Verträge, wenn der Kunde sie nicht bis zu einem genannten Zeitpunkt kündigt. Wird jedoch vor Ablauf des Vertrags in einen neuen Tarif gewechselt, gilt dies als neuer Vertrag.