Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes eine Möglichkeit für Verbraucher ins Leben gerufen, den eigenen Internetanschluss auf seine Tauglichkeit zu überprüfen. Wer für eine gewisse Bandbreite zahlt, diese aber nicht abrufen kann, hat Anrecht auf eine Preisminderung oder sogar außerordentliche Kündigung – so zumindest in der Theorie.
Von solchen Fällen hat man häufiger gehört: Kunden zahlen für einen dreistelligen Mbit/s-Anschluss, am eigenen Router kommt aber eine deutlich niedrigere Datenrate an. Bisher war die Handlungsfähigkeit in solchen Situationen schwierig. Die Beweislage war recht unklar und Verbraucher konnten meistens nur auf kulante Anbieter hoffen. Oftmals gehen Beschwerden im Wirrwarr aus Online-Chatfunktionen, Service-Hotlines und langwierigem E-Mail-Verkehr unter. Jetzt hat die Bundesnetzagentur ein neues Tool ins Leben gerufen, mit dem der Nachweis einer unzureichenden Internetleitung einfacher werden soll.
Über das neue Portal www.breitbandmessung.de können Verbraucher eine offizielle Desktop-App für geprüfte Breitbandmessungen herunterladen. Hiermit soll es möglich sein, Internetanbieter bei nicht erfüllten Geschwindigkeiten zur Preisminderung zu zwingen. In Härtefällen soll sogar eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
Wer nun denkt, eine Handvoll unzureichender Messungen reicht aus, um den monatlichen zu Preis drücken, irrt sich. Das Tool der Bundesnetzagentur muss nach einer genauen Anleitung genutzt werden, um beim Anbieter Beweise vorlegen zu können.
An drei unterschiedlichen Kalendertagen müssen Verbraucher jeweils 10 einzelne Messungen vornehmen. Dabei muss zwischen den Messtagen ein zeitlicher Mindestabstand von einem Tag eingehalten werden. Auch für die einzelnen Messtage gibt es Regularien: Zwischen der fünften und sechsten Messung müssen 3 Stunden vergehen. Grundsätzlich gilt es, zwischen sämtlichen Messungen mindestens 5 Minuten abzuwarten. Für alle Messungen ist zudem eine LAN-Verbindung erforderlich, Ergebnisse via WLAN werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren dürfen sich während der Messungen keine weiteren Geräte im Netzwerk befinden und der Router darf sich nicht im Energiespar-Modus befinden.
Die Bandbreite des Testenden wird als minderungsrelevant eingestuft, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Internetgeschwindigkeit unterschritten wird. Weitere Infos zum Test sowie den Mindestgeschwindigkeiten gibt es auf der Infoseite der Bundesnetzagentur.