Bisher konnten Kunden eine Prepaid-Karte aktivieren ohne einen Nachweis ihrer Identität erbringen zu müssen. Dies ändert sich mit Beginn des neuen Monats.
Die Aktivierung einer Prepaid-Karte wird ab dem 1. Juli 2017 an einen Identitätsnachweis gebunden sein. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird eine höhere Sicherheit durch das Einschränken anonymer Kommunikation angestrebt. Dies ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit vorangegangenen Terroranschlägen, bei denen Terroristen im Vorfeld über anonyme Prepaid-Karten kommuniziert haben sollen.
Wer ab dem kommenden Monat eine Prepaid-Karte bestellen möchte, muss dem jeweiligen Mobilfunkanbieter ein Ausweisdokument vorlegen, welches die Identität des Kunden bestätigt. Dabei kann es sich etwa um den Personalausweis oder einen Reisepass handeln. Wird die Prepaid-Karte in einem Ladengeschäft gekauft, kann die Identifizierung direkt vor Ort durchgeführt werden. Bei einem Online-Abschluss können Post-Ident oder Video-Ident zum Einsatz kommen. Im Falle des Post-Ident-Verfahrens muss das Ausweisdokument bei einer Postfiliale vorgezeigt werden. Das Video-Ident-Verfahren ermöglicht hingegen den Identitätsnachweis per Video-Chat. Dabei wird dem Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters das Ausweisdokument über die Webcam gezeigt.
Wer bereits eine Prepaid-Karte besitzt bzw. eine Prepaid-Karte vor dem 1. Juli 2017 erwirbt und seine Identität nicht nachgewiesen hat bzw. nachweisen möchte, muss dies auch nach dem 1. Juli nicht tun.
Aktuelle Prepaid-Tarife und auch Laufzeitverträge gibt es in unserem übersichtlichen Tarifvergleich.