Düsseldorf. (SCJ) Wie das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag befunden hat, unterscheidet sich Samsungs Galaxy Tab 10.1N - nach Designabänderungen zum Vorgängermodell 10.1 - nun ausreichend von Apples iPad.
Apples Versuch, den Verkauf des Samsung Tablet Galaxy Tab 10.1N zu verbieten, ist gescheitert. Es besteht keine Gefahr der Verwechlsung oder Rufausbeutung des iPad mehr so das Landgericht Düsseldorf, welches das Galaxy Tab 10.1.N als eigenständige Weiterentwicklung bezeichnet. Die Anlehnung an das Geschmacksmuster von Apples iPad stellt also keine Gefahr für Samsung mehr dar.
Die Prozesse in Düsseldorf betten sich ein, in einen weltweiten Konflikt zwischen Apple und Samsung. Vor dem Münchener Landgericht war Apple schon Anfang diesen Monats mit einem Verfügungsantrag gegen das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus gescheitert. Thema des Verfügungsauftrags war ein Patent zu einer Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte. Das Samsung Galaxy Tab steht jedoch weiter unter Verkaufsverbot.
In San Jose hegt Apple gegen Samsung ein zusätzliches Patentverfahren wie die Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg mitteilt. Jedoch gibt es hierzu noch keine weiteren Informationen.