Düsseldorf. (SCS) Die einstweilige Verfügung, die Apple gegen Samsung in den USA gefordert hatte, wurde jetzt von dem führenden Gericht abgelehnt. In Deutschland und Australien hatte Apple kurzzeitig Erfolg mit ihrer Klage auf Patentverletzung.
Die Begründung der Richterin Lucy Koh überrascht allerdings. Koh zufolge habe Apple gute Chancen zu zeigen, dass Samsung mit seiner Galaxy-Reihe Apples Patente verletzt. Da allerdings nicht bewiesen werden konnte, dass der aktuelle Verkauf der Produkte Apple unersetzbaren Schaden zufügt, sei eine einstweilige Verfügung nicht ausgesprochen worden. Laut Samsung fehle Apples Argumenten die Substanz, das Gericht habe anerkannt, „dass Samsung substantielle Fragen zur Gültigkeit einiger Apple-Designpatente aufgeworfen hat.“
Apple hingegen hat Samsung nun einige Möglichkeiten vorgeschlagen, wie das Unternehmen weitere Patenprobleme umgehen könnte. So nannte Apple ein nicht zentriertes Display, eine nicht schwarze Frontoberfläche, eine nicht komplett flache Front, ein Verzicht auf den Displayrahmen und andere Iconanordnungen als Alternativen.